Rechtsanwalt Falk Ostmann bietet Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im privaten Baurecht. Im Einzelnen unterstützt er Sie
in Fragen des Vergaberechts
bereits vor einer Auseinandersetzung bei der Gestaltung und Überprüfung von Bau-, Werk- und Architektenverträgen
bei der Bauabsicherung
bei Auseinandersetzungen über Nachträge
bei vermuteten oder tatsächlichen Baumängeln
bei allen Haftungsfragen
insbesondere: bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche/Abwehr unberechtigter Ansprüche aus Bau-, Werk- und Architektenverträgen
bei der Abwicklung des Bauvertrages in der Insolvenz
Zu unseren Mandanten zählen private Bauherren, Handwerker und mittelständische Bauunternehmen sowie Architekten.
Eine übergreifende Bearbeitung, insbesondere im Zusammenhang mit den Querverbindungen zum öffentlichen Baurecht ist sichergestellt.